- +++ 08.06.2023: neues Frauenteam +++
- +++ 14.04.2023: Neuaufbau der ehemaligen "Tiroler Hütte" wird vorbereitet +++
- +++ 22.06.2023: SVG-Frauen gewinnen den Bezirkspokal +++
- +++ 22.06.2023: 3 Teams unseres JFV 37 werden Meister und steigen auf! +++
- +++ 22.06.2023: Pauline Bremer wechselt zu Brighton & Hove Albion nach England +++
- +++ 25.06.2023: U19 unseres JFV 37 holt den Bezirkspokal ! +++
- +++ 26.06.2023: U14 unseres JFV 37 holt den Kreispokal! +++
- +++ 08.06.2023: neues Frauenteam +++
- +++ 14.04.2023: Neuaufbau der ehemaligen "Tiroler Hütte" wird vorbereitet +++
- +++ 22.06.2023: SVG-Frauen gewinnen den Bezirkspokal +++
// Das Göttinger Derby steht vor der Tür

14 Sep
Das Göttinger Derby steht vor der Tür
17.09.2023 im Krügerpark am Sandweg
Informationen zum Derby SVG - Göttingen 05 am 17.09.2023
1) Der Einlass in den KRÜGER-PARK am Sandweg erfolgt ausschließlich über den Haupteingang. Die SVG hat 3 Kassen geöffnet.
Die Eintrittspreise entnehmen Sie bitte dem öffentlichen Aushang.
Dauerkarteninhaber, Schiedsrichter, Inhaber von Freikarten werden durch einen separat markierten Bereich ins Stadion eingelassen.
2) Der Gästebereich für Fans des 1.SC Göttingen 05 befindet sich direkt nach der Einlasskontrolle auf Höhe der Trainerbank und ist durch Flatterband entsprechend markiert.
3) Die Ein- und Ausfahrt auf das Gelände am Sandweg ist von Samstag, 20 Uhr bis Sonntag 21 Uhr gesperrt. Bitte nutzen Sie die Parkplätze am Jahnstadion bzw. nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel. Fahrräder können nicht mit auf das Gelände genommen werden.
4) Zugangskontrolle
Der Zugang zu den jeweiligen Veranstaltungen wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte oder sonstigen Zugangsberechtigung gewährt.
Besuchern mit einer ermäßigten Eintrittskarte wird der Zutritt nur unter Vorlage des die Ermäßigung begründenden Nachweises gestattet. Eintrittskarten sowie die sonstigen vorgegebenen Nachweise (z.B. für die Inanspruchnahme einer Ermäßigung) sind bei der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Eintrittskarten und sonstige Zugangsberechtigungen sind auch nach Zutritt zur Veranstaltung auf Anfordern jederzeit vorzuzeigen.
Das Sicherheits- und/oder Einlasskontrollpersonal ist berechtigt, die Identität der Besucher durch Einsichtnahme in ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (Personalausweis, Reisepass, Meldebescheinigung etc.) die von der Behörde ausgestellten Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, etc.) zu überprüfen. Auf Verlangen des Sicherheits- und/oder Einlasskontrollpersonals ist daher ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument des Eintrittskarteninhabers vorzuzeigen.
Bei missbräuchlicher Verwendung oder unbefugter Weitergabe von Eintrittskarten oder Ausweisen können diese durch Sicherheits- und/oder Einlasskontrollpersonal ersatzlos eingezogen werden.
Das Mitbringen folgender Gegenstände ist nicht erlaubt:
- Alkoholische Getränke oder Drogen jeglicher Art, sowie Mittel, die eine berauschende Wirkung erzielen können.
- Glasbehälter, Glasflaschen, Dosen, Gläser und Krüge in allen Größen
- Flachmann aus Metall oder Glas
- Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können
- Messer in allen Größen, auch Taschenmesser
- Nietenarmbänder, - halsbänder, -gürtel
- Gegenstände, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
- Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen
- Spraydosen (Deo, Haarspray, Farbspray)
- pyrotechnische Gegenstände (auch Bengalisches Feuer), Gegenstände, die durch ihre leichte Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen können, Fackeln, Waffen jeder Art
- Über 50 cm lange Metallketten (z.B. Geldbeutelhalter, etc.)
- Fahnenstangen aus Metall (Teleskop-Fahnen siehe unten)
- Klappstühle und Kinderwägen und Rollatoren im Tribünenbereich (zulässig auf der Strecke)
- Werkzeuge aller Art
- Mehr als ein Feuerzeug
- sperrige Gegenstände wie Schlitten
- Druckluftfanfaren
- Megaphone
- Laserpointer
- Drohnen und andere unbemannte Luftfahrtsysteme
- Fahnen, Spruchbänder und Transparente mit beleidigendem oder politischen, sowie rassistischem, fremdenfeindlichem oder Gewalt verherrlichendem Inhalt
Das Mitbringen folgender Fanutensilien ist erlaubt:
- Fahnen (Holzstangen mit max. 2,00m und einem Durchmesser von max. 2cm. Die Fahnengröße darf nicht größer als 1,5 m x 1,0 m betragen.
- Plastik- und Teleskopfahnen (auch aus Metall), wenn sie hohl und biegsam sind
- Thermoskannen und Thermosflaschen aus Kunststoff und Metall
- Stockschirme, unabhängig davon, ob sie eine Metallspitze ausweisen oder nicht
- Klappstühle und Kinderwägen im Streckenbereich
5)
*** Die SVG Göttingen 07 e.V. als Veranstalter übt während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus. Jeder Besucher einer
Veranstaltung hat sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass
andere Personen oder fremde Sachwerte nicht geschädigt, gefährdet oder
andere Personen – sofern nicht nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt werden. Alle Nutzer und Besucher des Veranstaltungsgeländes sind verpflichtet, diese und ihre Einrichtungen sorgsam zu behandeln und in sauberem Zustand zu hinterlassen. Beschädigungen sind zu vermeiden und ggfs. umgehend schriftlich anzuzeigen. In die Toiletten-, Spülanlagen und Ausgussbecken dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches gegossen oder geworfen werden, Beklebungen jeglicher Art sind untersagt.. Abfälle sind in den jeweiligen dafür vorgesehenen Container oder Müllbehältnissen zu entsorgen. Es ist nicht erlaubt, außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Veranstaltungsgelände in anderer Weise, insbesondere durch Wegwerfen von Gegenständen zu verunreinigen.
*** Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist jeder Besucher verpflichtet, den erforderlichen Anweisungen des Veranstalters oder der für den Veranstalter tätigen Ordnungskräften Folge zu leisten, dies beinhaltet insbesondere auch eine Zuweisung zu bestimmten Plätzen im KRÜGERPARK am SANDWEG.
6) Zutrittsverbot/Stadionverweis
- Personen, die gegen einen oder mehrere Punkte der Stadionordnung verstoßen bzw. geltende besondere Anforderungen nicht erfüllen, insbesondere kein gültiges Ticket vorweisen können oder sonstige geforderte Nachweise für den Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht vorzeigen können,
- Personen, die sich weigern, sich vor Betreten des umgrenzten Bereichs, am Eingang und/oder im Innenraum des Stadions einer vom Sicherheits- und/oder Einlasskontrollpersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle oder Durchsuchung seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen,
- Personen, die offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
- Personen, die sich gewalttätig verhalten bzw. den konkreten Verdacht eines solchen Verhaltens begründen,kann der Veranstalter bzw. die hierzu von diesem befugten Personen, soweit dies zum Schutz von Sachwerten bzw. des Lebens, Körpers oder der Gesundheit anderer Personen erforderlich ist, ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigern oder des Veranstaltungsgeländes verweisen.
7)
Den Anweisungen der Mitarbeiter der für die Sicherheit der Veranstaltung
eingesetzter Sicherheitsdienst ist ohne Ausnahme Folge zu leisten.
Die Stadionordnung der SVG Göttingen 07 e.V. ist zu beachten.